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LG Hamburg schränkt Forenhaftung ein

internetrecht1 Laut dem Hamburger Oberlandesgericht sind Foren-  und Blogbetreiber nicht zur vorsorglichen Überprüfung aller Inhalte verpflichtet, weil dies die Überwachungspflicht des Foren bzw. Blogbetreibers überspannen würde und zudem die Presse- und Meinungsfreiheit verletzen. (Az. 5 U 180/08)

Denn auch anonym oder unter Pseudonym nutzbare Internetforen stellen ein grundsätzlich zulässiges und auch übliches Geschäftsmodell im Internet dar und stehen unter dem Schutz der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit.


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